In Zusammenarbeit mit Ihnen als Erziehungsberechtigte
Schulbesuchspflicht (Schulbesuchsverordnung)
Sie als Erziehungsberechtigte sind verantwortlich für:
Unterrichtsbefreiungen aus wichtigem Grund gemäß Schulbesuchsverordnung sind nur auf schriftlichen Antrag mit Begründung in Ausnahmefällen möglich.
Krankmeldung
Wenn ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Schule gehen kann, benachrichtigen Sie die Schule am ersten Tag telefonisch bis 8.00 Uhr im Sekretariat (Tel. 07821. 4 29 50). Bitte nutzen Sie im Krankheitsfall gerne die Abwesenheitsmeldung der stay informed App.
Bitte geben Sie ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mit, wenn es wieder den Unterricht besucht.
Erkrankt ihr Kind während der Schulzeit, so versuchen wir sie telefonisch zu benachrichtigen.
In schwerwiegenden Fällen nehmen wir Kontakt mit dem Rettungsdienst auf.
Schulgebäude
Für das Bringen und Abholen der Kinder durch die Eltern gelten folgende Regeln:
Gesprächstermine
Für Elterngespräche nehmen wir uns gerne Zeit. Bitte vereinbaren sie hierzu einen Termin.
Prospekt der Schutterlindenbergschule Lahr
Schutterlindenbergschule Lahr | Dinglinger Hauptstraße 65 | 77933 Lahr/Schwarzwald
Rufen Sie uns an: Tel. 07821. 4 29 50
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