Schulbesuchspflicht
(Schulbesuchsverordnung) |
Sie als Erziehungsberechtigte sind verantwortlich für:
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einen regelmäßigen Schulbesuch |
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Pünktlichkeit |
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vollständiges Unterrichtsmaterial/
Sportkleidung |
Unterrichtsbefreiungen aus wichtigem Grund
gemäß Schulbesuchsverordnung sind nur auf schriftlichen
Antrag mit Begründung in Ausnahmefällen möglich. |
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Krankmeldung |
Wenn ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht in die
Schule gehen kann, benachrichtigen Sie die Schule am ersten
Tag telefonisch bis 8.00 Uhr im Sekretariat
(Tel. 07821. 42950).
Bitte geben Sie ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung
mit, wenn es wieder den Unterricht besucht.
Erkrankt ihr Kind während der Schulzeit, so versuchen wir
sie telefonisch zu benachrichtigen.
In schwerwiegenden Fällen nehmen wir Kontakt mit dem Rettungsdienst
auf. |
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Schulgebäude |
Für das Bringen und Abholen der Kinder durch die Eltern
gelten folgende Regeln:
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Verabschieden sie ihr Kind bitte außerhalb des
Schulgebäudes |
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Warten sie bitte beim Abholen vor dem Schulgebäude |
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Gesprächstermine |
Für Elterngespräche nehmen wir uns gerne Zeit. Bitte
vereinbaren sie hierzu einen Termin. |